Rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Leitsatz
Das FA kann den Kraftfahrzeugsteuerbescheid für ein Wohnmobil mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 t auf Grund
des Dritten Gesetzes zur Änderung des KraftStG vom (BGBl. I 2006, 3344) rückwirkend zum ändern, weil nach
der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum (Verkündung der Verordnung zur Änderung der StVZO im November 2004) auf
den Fortbestand der steuerlich günstigen Behandlung von Wohnmobilen nicht mehr vertraut werden konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAD-37482
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 08.06.2009 - 1 K 323/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.