Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung durch Catering-Firma
Leitsatz
Bei der – von der Anzahl der Tischgäste abhängigen – Festkostenpauschale, die ein Arbeitgeber für die Verpflegung seiner
Mitarbeiter durch eine Catering-Firma zahlt, handelt es sich um ein preisauffüllendes Entgelt von dritter Seite i. S. v. §
10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Speisenlieferungen an die Arbeitnehmer und nicht um ein den Vorsteuerabzug auslösendes Entgelt
für unmittelbar ihm gegenüber erbrachte Leistungen, wenn der Caterer die Speisenlieferungen (auftragsgemäß) im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung gegenüber den Arbeitnehmern ausführt
Für die Einordnung als Entgelt eines Dritten ist dabei maßgeblich, dass das Interesse des Arbeitgebers vornehmlich darin
besteht, die Leistung an die Arbeitnehmer (und nicht an sich selbst) zu fördern bzw. sicherzustellen.
Fundstelle(n): TAAAD-37474
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2009 - 1 K 4135/07 U,AO
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