Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2110.2.1-1/2 St32

Besteuerung des Bayerischen Kunstförderpreises

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern ist im BStBl I S. 1150, geändert durch das BStBl 2003 I S. 76, geregelt. Danach sind Preisgelder steuerpflichtig, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen.

Der Bayerische Kunstförderpreis steht nicht in einem solchen Zusammenhang mit einer Einkunftsart und das Preisgeld unterliegt daher nicht der Besteuerung.

Aus dem

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2110.2.1-1/2 St32

Fundstelle(n):
JAAAD-37379