Besteuerung des Bayerischen Kunstförderpreises
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern ist im BStBl I S. 1150, geändert durch das BStBl 2003 I S. 76, geregelt. Danach sind Preisgelder steuerpflichtig, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen.
Der Bayerische Kunstförderpreis steht nicht in einem solchen Zusammenhang mit einer Einkunftsart und das Preisgeld unterliegt daher nicht der Besteuerung.
Aus dem
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S
2110.2.1-1/2
St32
Fundstelle(n):
JAAAD-37379