Keine Kürzung des Vorwegabzugs wegen Vorsorgeaufwendungen
Leitsatz
Der Vorwegabzug ist nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG u.a. dann um 16% der Einnahmen aus nichtselbstständiger
Arbeit im Sinne des § 19 EStG zu kürzen, wenn der Steuerpflichtige während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres
nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt, eine Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit aufgrund
vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung
erworben hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-37226
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.11.2009 - 7 K 864/2007
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