Keine Abzweigung von Kindergeld bei Wirksamkeit der unverändert Naturalunterhalt beinhaltenden Unterhaltsbestimmung der Eltern
Leitsatz
Die Abzweigung von Kindergeld an das die Kosten für das betreute Wohnen eines volljährigen Kindes übernehmende Jugendamt gem.
§ 74 Abs. 1 EStG scheidet aus, wenn die Unterhaltsbestimmung der –den Auszug des Kindes nicht befürwortenden – Eltern über
die unveränderte Gewährung von Naturalunterhalt nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB (mangels gerichtlicher Abänderung) wirksam und
damit auch für Dritte bindend ist, so dass die gesetzliche Unterhaltspflicht nicht verletzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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