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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Sonderausgabenabzugs im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes
(1) Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtugnen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des , BStBl II S. 420). Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (2) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3, Abs. 4a, § 10c Abs. 2, Abs. 5, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 37 Abs. 3 Satz 5, § 39a Abs. 1 Nr. 1 un...