Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 22.09.2009 VIII R 31/07, StuB 3/2010 S. 116

Systemadministrator als Freiberufler

Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik kann einen freien Beruf ausüben (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Bei einem Stpfl. mit dem qualifizierten Studienabschluss eines Diplom-Ingenieurs ist es für die Aner S. 117kennung einer Freiberuflichkeit erforderlich, dass eine Ingenieurtätigkeit bzw. eine ingenieurähnliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Auf dem Gebiet der EDV ist dabei die Einrichtung von Rechnernetzwerken, deren Betreuung und Modifizierung für die Annahme einer ingenieurähnlichen Tätigkeit ausreichend.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen