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Körperschaftsteuer | Verwendung des steuerlichen Einlagekontos
Für vGA, die bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, kann keinesfalls das steuerliche Einlagekonto verwendet werden, weil zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des ersten Feststellungsbescheids i. S. von § 27 Abs. 2 KStG keine Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG erteilt wurde ( – 7 – St 13 – 33).
Dies führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG unabweislich zu einer festgeschriebenen Einlagekontoverwendung von 0 € und zwar selbst dann, wenn die Kapitalgesellschaft in ausreichendem Umfang über Einlagekontobestände verfügt. Die Vfg. der OFD S. 119Münster vom NWB SAAAD-35623 veranschaulicht dieses Ergebnis anhand eines Beispiels und erleichtert so die korrekte Handhabung.
Durch das SEStEG wurde die Haftungsregelung für Fälle einer unzutreffenden Bescheinigung der Verwendung des st...