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BFH 01.10.2009 VI R 41/07, StuB 3/2010 S. 118

Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschalierung der Lohnsteuer bei Zuschüssen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

(1) Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der arbeitsrechtlich geschuldete. (2) Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden (entgegen R 3.33 Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).

Praxishinweise

Im Streitfall leistete der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer einmalige Zuschüsse für deren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; die Zuschüsse überstiegen nicht die Beträge, die die Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten geltend machen können. Im Gegenzug wurde das freiwillig erbrachte Weihnachtsgeld um diese pauschal besteuerten Zuschüsse gekürzt und der Besteuerung bei den Arbeitnehmern unterworfen. Der BFH billigte – entgegen der Verwaltungsanweisung – diese Sachbehandlung. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG erö...

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