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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerwirksame Verschiebung der Fälligkeit einer Abfindung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben (Bezug: § 77 Abs. 4 BetrVG; § 42 AO; § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG werden Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Stpfl. zugeflossen sind. Für den Zufluss von Arbeitslohn bedeutet dies, dass der Zufluss mit Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht erfolgt. Ein bloßer Fälligkeitszeitpunkt reicht für den Zufluss nicht aus. Erforderlich ist der wirtschaftliche Übergang bzw. das Erlangen der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis. Eine zivilrechtlich wirksame Gestaltung des Erfüll...