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Lohnsteuerhilfevereine: Umfang der Beratungsbefugnisse
Das BMF hat einen Erlass zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine veröffentlicht ( NWB GAAAD-35627).
Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern und demgemäß nur zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder befugt (§ 13 Abs. 1 StBerG). Die Hilfeleistung darf nur unter den in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Voraussetzungen erfolgen. Sie schließt die Vertretung vor dem FG ein, erstreckt sich jedoch nicht auf die Vertretung vor dem BFH. Im Zusammenhang mit einer befugtermaßen erbrachten Hilfeleistung in Steuersachen ist auch eine Annexberatung in nichtsteuerlichen Rechtsgebieten als Nebenleistung i. S. des § 5...