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Die Eckwerte in der Sozialversicherung 2010
Rechengrößen und Grenzbeträge
Jedes Jahr werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland angepasst. Für das Jahr 2010 steigen die maßgeblichen Werte in den alten Bundesländern um 2,25 % und um 2,11 % in den neuen Bundesländern.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 um jeweils 100 € im Monat.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze 2010 bundeseinheitlich um 75 € auf 3.750 € erhöht.
Die für den Bereich der Sozialversicherung geltenden Rechengrößen und Grenzbeträge werden jährlich neu festgesetzt. Die Rechenwerte bestimmen hierbei, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt einzubehalten und abzuführen sind. Grundlage für die Anhebung der wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Werte und Grenzbeträge stellt die Rechengrößen-Verordnung 2010 dar . Der nachfolgende Beitrag informiert über die für das Versicherungs- und Beitragsrecht relevanten Rechengrößen für 2010.
I. Beitragssätze zur Sozialversicherung 2010
1. Vorbemerkungen
Die vom sozialversicherungspflichtige...