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Auf- und Abzinsung von Schulden in der GuV
I. Sachverhalt
Die U GmbH tätigt Anfang 01 aktivierungspflichtige Mietereinbauten, die sie mit Ablauf des Mietvertrags per zu entfernen hat. Sie rechnet unter Berücksichtigung der zukünftigen Preisentwicklung mit voraussichtlichen Rückbaukosten von 50.000 €.
Der für eventuelle Diskontierungen anzuwendende Zinssatz beträgt anfänglich 4,0 %. Aus Wesentlichkeitsgründen rundet die U GmbH die Diskontierungszinssätze in ½-Prozentschritten. Unter Berücksichtigung dieser Rundung reduziert sich der Zinssatz per auf 3,5 % und bleibt dann für den Rest der Laufzeit konstant.
II. Fragestellungen
Wie ist die Entwicklung der Rückstellung in den Jahren 01 bis und 03 in der GuV abzubilden?
Ist eine Differenzierung zwischen sonstigem betrieblichen Aufwand und Zinserträgen oder -aufwendungen vorzunehmen?
III. Lösungshinweise
1. Ratierliche Ansammlung
Nach m. E. zweifelhafter , aber herrschender Meinung sind Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen ratierlich anzusammeln.
Ohne Zinseffekt würde daher die U in 01 bis 05 den Rückstellungen jeweils einen Betrag von 20.000 € zuführen und die Zuführung in der GuV als sonstigen betrieblichen Aufwand berücksi...