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FG Düsseldorf 23.7.2009 16 K 4353/05 F, IWB 3/2010 S. 75

FG Düsseldorf | Dividenden i. S. des Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA USA 1989

Einkünfte gem. Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 fallen unter die Regelung des Art. 23 Abs. 2 Buchst. b, aa DBA USA 1989 mit der Folge, dass das Anrechnungs- und nicht das Freistellungsverfahren anzuwenden ist (EFG 2009 S. 2004).

Hinweis:

Streitig war, ob Einkünfte aus einem partiarischen Darlehen, die die Gesellschafter der Klin., einer Investorengemeinschaft, bezogen, in Deutschland zu besteuern sind. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA USA regelt den Vorrang der Anrechnung vor der Freistellung für eine in Deutschland ansässige Person für „Einkünfte aus Dividenden i. S. des Art. 10, auf die Buchst. a (Schachtelprivileg) nicht anzuwenden ist”. Gem. Art. 10 Abs. 4 Satz 2 DBA USA 1989 umfasst der Ausdruck „Dividenden” in der Bundesrepublik Deutschland auch Einkünfte aus einer stillen Gesellschaft, aus partiarischen Darlehen und Gewinnobligationen sowie Ausschüttungen auf Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft. Diese Vo...

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