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Umsatzsteuer | Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen umsatzsteuerrechtlich nicht maßgebend
Nach dem setzt die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor dem ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, voraus, dass diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend.
Der Kläger erwarb im Jahr 1999 ein Grundstück, um es zu bebauen, steuerpflichtig zu vermieten und sodann steuerpflichtig zu veräußern und machte in den Jahren 1999 und 2000 die Vorsteuern aus den Herstellungskosten geltend. Im Jahr 2001 erfolgte jedoch die Erstvermietung z. T. umsatzsteuerfrei. Der von vornherein geplante Verkauf erfolgte im Dezember 2001 (es war nach der ...