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Doppelbesteuerung | Grenzgänger auf Dienstreisen – Vorliegen von Nichtrückkehrtagen
Das Besteuerungsrecht für Grenzgänger steht nach den DBA dem Wohnsitzstaat zu. Es entfällt jedoch bei einer berufsbedingten Nichtrückkehr an den Wohnsitz an mehr als 60 Tagen (DBA Schweiz) bzw. an mehr als 45 Tagen (DBA Frankreich). Der BFH hatte in den Streitfällen darüber zu befinden, ob diese Höchstgrenzen durch Dienstreisen der Steuerpflichtigen überschritten wurden. Im Streitfall I R 15/09 hat er dies für die Grenzgängerregelung des DBA Schweiz bei einem in Deutschland ansässigen und hier unbeschränkt Steuerpflichtigen verneint, da bei der Berechnung der „schädlichen” Nichtrückkehrtage zwar Dienstreisetage mit auswärtiger Übernachtung in Deutschland zu berücksichtigen waren, nicht aber solche Dienstreisetage, an denen der Steuerpflichtige an den Wohnsitz zurückgekehrt ist (eintägige Dienstr...