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Körperschaftsteuer | Keine steuerbefreiten Einkünfte beiEinlagenrückgewähr
Nach dem sind Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG 1999 n. F./2002 nicht in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n. F./2002 einzubeziehen.
Die Beurteilung ist im Fachschrifttum hoch umstritten. Der BFH folgt der Verwaltungsauffassung. Im Streitfall ging es um eine im Jahr 2001 entstandene verdeckte Gewinnausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto, die eine GmbH (bzw. deren Gesellschafter) von einer Tochter-GmbH erhielt, deren Anteile in der Steuerbilanz mit 0 DM bewertet waren.