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Bilanzierung | Keine Pensionsrückstellungen bei Erbringung der Versorgungsleistungen durch externe Versorgungsträger
Im äußert sich die Finanzverwaltung zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, wenn die Versorgungsleistungen nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem externen Versorgungsträger im sog. Umlageverfahren erbracht werden. In diesen Fällen werden – vereinfacht ausgedrückt – die auszuzahlenden Versorgungsleistungen ermittelt und über Umlagezahlungen aller in der Solidargemeinschaft zusammengeschlossenen Arbeitgeber finanziert. Das Schreiben basiert auf den BFH-Urteilen v. - I R 46/04 (BStBl 2006 II S. 688) und v. - I R 3/06 NWB RAAAD-02204. In diesen Verfahren hatte der BFH zu entscheiden, ob auch dann noch Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungsverpflichtungen zu passivieren sind, wenn eine Versorgungskasse die Versorgungsleistungen erbringt und hierfür Umlagezahlungen erhält. In beiden F...