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Sozialrecht | Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern seit Kurzem die Möglichkeit, ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen. [i]www.kuenstlersozialkasse.deDie Vordrucke können digital signiert und versendet werden. Alternativ ist das Ausfüllen am PC und die anschließende Versendung per Post möglich.
Die Jahresmeldung ist jeweils bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse zu übermitteln. Die Künstlersozialabgabe stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil” dar, der von Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (z. B. Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen).