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Hohe Anforderungen an die Berichterstattung bei Anwendung von IFRS 8
I. Einleitung
Kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, sind erstmals mit dem Abschluss zum zur Veröffentlichung einer Segmentberichterstattung nach IFRS 8 verpflichtet. Die Darstellung der Segmentinformation orientiert sich nicht mehr (wie noch nach IAS 14 gefordert) an marktorientierten Erfolgschancen und -risiken, sondern hat den Vorgaben des full management approach Rechnung zu tragen: Das interne Berichtswesen (für die Unternehmensleitung installiertes Berichts-/Steuerungssystem) setzt die Vorgaben für die Segmentbildung sowie den Umfang und den Inhalt der zu publizierenden Informationen im Rahmen der externen Berichterstattung.
Im Zuge der Erstanwendung der revidierten Vorgaben ergeben sich daher (Zweifels-)Fragen, wenn ein Unternehmen
keine geschäftssegmentspezifischen Informationen offen legt, damit also seine Eigenschaft als ein Ein-Produkt- und Ein-Region-Unternehmen dokumentiert;
im allgemeinen bzw. nicht segmentspezifischen Berichtsteil des Abschlusses (oder Lageberichts) auf organisatorische Strukturen oder Steuerungsinstrumente abstellt, die sich in der Segmentberichterstattung ...