OFD Niedersachsen - S 2949 - 1 - St 241

Ertragshoheit aufgrund von Zuständigkeitsvereinbarungen nach§ 27 AO

Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder berührt eine Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO nicht die Zuweisung der Ertragshoheit nach dem Zerlegungsgesetz (ZerlG). Durch eine Zuständigkeitvereinbarung geht also die Ertragshoheit nicht nach § 1 ZerlG auf das neu zuständige Bundesland über, sondern verbleibt bei dem Land, in dessen Bereich sich das – unter Außerachtlassung der Zuständigkeitsvereinbarung – nach den Vorschriften der AO örtlich zuständige Finanzamt befindet.

OFD Niedersachsen v. - S 2949 - 1 - St 241

Fundstelle(n):
SAAAD-37081