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Der BFH verabschiedet das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 412Auf die Vorlage des VI. Senats des BFH hat der Große Senat des NWB EAAAD-35188 die bisherigen Grundsätze zur Aufteilung abgrenzbarer Aufwendungen fortentwickelt. Dem Beschluss des BFH sind die folgenden amtlichen Leitsätze vorangestellt: (1) Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. (2) Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
Sachverhalt des Ausgangsverfahrens
Ein angestellter IT-Ingenieur hatte für vier Tage beruflich veranlasst eine Messe in Las Vegas besucht und dort weitere drei Tage aus privaten Gründen zugebracht. Er stritt mit dem Finanzamt über die Frage, ob die Flu... /