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Tätigkeit eines Steuerberaters als Insolvenzverwalter
Einer Entscheidung des FG Düsseldorf zufolge erzielt auch ein Steuerberater/vereidigter Buchprüfer, der in größerem Umfang persönlich als Insolvenzverwalter tätig wird, aus dieser Arbeit keine gewerblichen, sondern Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Seine Einnahmen unterliegen deshalb nicht der Gewerbesteuer. Im Streitfall betrieb der Kläger eine Praxis als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer. Darüber hinaus war er als Insolvenzverwalter tätig. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG. In den Streitjahren beschäftigte er zwölf bis 13 weisungsgebundene Arbeitnehmer, davon nur fünf als Vollzeitkräfte. Für den Bereich der Insolvenzverwaltung waren unstreitig zwei Vollzeitkräfte eingesetzt. Der Kläger betreute Mitte 2001 mehr als 100 Insolvenzverfahren als Insolvenzve...