Keine Minderung der Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallprämienrückerstattungsversicherung
und Lohnsteuer
Kindeseinkünfte in Form des Ehegattenunterhalts
Leitsatz
Die Einkünfte des einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehenden Ehemanns eines studierenden Kindes sind im Rahmen der
Prüfung der für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs maßgebenden Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um die
Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Unfallprämienrückerstattungsversicherung bzw. die einbehaltene Lohnsteuer
zu mindern.
Fundstelle(n): EStB 2010 S. 463 Nr. 12 SAAAD-36874
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 02.04.2008 - 2 K 286/07 (Kg)
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