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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 286/07 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2EStG § 2 Abs. 2EStG § 2 Abs. 4EStG § 38 Abs. 1 Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 1

Keine Minderung der Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallprämienrückerstattungsversicherung und Lohnsteuer

Kindeseinkünfte in Form des Ehegattenunterhalts

Leitsatz

Die Einkünfte des einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehenden Ehemanns eines studierenden Kindes sind im Rahmen der Prüfung der für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs maßgebenden Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Unfallprämienrückerstattungsversicherung bzw. die einbehaltene Lohnsteuer zu mindern.

Fundstelle(n):
EStB 2010 S. 463 Nr. 12
SAAAD-36874

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Sächsisches FG, Urteil v. 02.04.2008 - 2 K 286/07 (Kg)

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