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Aktuelles zur Erbschaftsteuer
Handlungsbedarf aufgrund der neuen BFH-Rechtsprechung
Der II. Senat des BFH ist nach dem Geschäftsverteilungsplan für Verkehrssteuern, d. h. nicht nur für die Grunderwerbsteuer, sondern vor allem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Im Kalenderjahr 2009 sind eine Fülle von Entscheidungen veröffentlicht worden, wobei nachfolgend die für die Praxis bedeutsamsten zusammengestellt und kommentiert werden. Ausgehend von einer kurzen Wiedergabe des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe werden die Folgerungen für die Praxis dargestellt.
I. NWB EAAAD-17984
1. Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die vorstehende Entscheidung des BFH betrifft zwar noch das „alte”, bis anwendbare Erbschaftsteuerrecht. Sie ist jedoch auch für die künftige Gestaltungsberatung im Geltungsbereich des neuen, ab geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts von großer Bedeutung. Denn § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG verlangt ebenso wie § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a. F. bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, dass der Erwerber Mitunternehmer wird.
Im Kern der Entscheidung geht es um eine vor dem als Steueroptimierungsmodell angepriesene und bundesweit tatsächlich so auch vielfach umgesetzte Gestaltung einer Vermögensübertragung von Privatvermögen mittels einer GmbH & Co. KG. Hier...