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Abgabenordnung | Kein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut des Überweisungsempfängers
Nach dem ist ein Kreditinstitut auch dann nur Zahlstelle und nicht zur Rückzahlung des vom Finanzamt auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenes Girokonto überwiesenen Betrags verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht und nach Rechnungsabschluss an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt hat (Abgrenzung zum NWB AAAAB-17841, und v. 6. 6. 2003 - VII B 262/02 NWB VAAAA-71018).
Wer Zahlungsempfänger und damit Rückforderungsschuldner ist, wenn jemand ohne obligo Geld auf ein Konto überweist, dass demjenigen, an den er überweisen will (und nach Maßgabe des Rechtsverhältnisses ggf. hätte zahlen müssen), nicht oder nicht ...