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Sozialrecht | Rentenversicherungspflicht des angestellten Anwalts
Ist ein Rechtsanwalt bei einem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit; als Syndikusanwalt kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Hingegen ist ein angestellter Jurist, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, rentenversicherungspflichtig. Im Streitfall wehrte sich die bei einer Unternehmensberatungsfirma tätige Juristin vergeblich gegen ihre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre wesentlichen Aufgaben waren die Kundenberatung, die Mitwirkung bei der Entwicklung von Beratungsprodukten sowie die Akquisition. Darin sah das Gericht keine anwaltsspezifische Tätigkeit. Dieser gebe eine rechtsberatende, rechtsentscheidende, rechtsg...