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Umsatzsteuer | Sonderregelung für Reisebüros
Der XI. Senat des dem EuGH folgende Frage zur Auslegung der 6. EG-RL vorgelegt: Gilt die „Sonderregelung für Reisebüros” in Art. 26 der 6. EG-RL auch für den isolierten Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen?
Nach § 25 UStG gehört der Verkauf von Opernkarten jedenfalls dann nicht zu den von dieser Vorschrift erfassten „Reiseleistungen”, wenn er nicht in angebotene Reiseleistungspakete eingebunden ist. Der BFH hält es aber für denkbar, dass Art. 26 der 6. EG-RL weiter reicht, wenn er von „Umsätzen der Reisebüros” spricht und – nach der Rechtsprechung des EuGH – z. B. die isolierte Überlassung von Ferienwohnungen umfasst. – Zum Thema „Tickethandel mit Eintrittskarten für kulturelle/künstlerische Veranstaltungen” ersch...