Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei ausschließlich privat genutztem Anbau
Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er nach dem den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.
Der eine Buchbinderei betreibende Kläger hatte 1998 eine Werkshalle errichtet und anschließend zu eigenen Wohnzwecken (er wollte jederzeit für Kunden und Lieferanten erreichbar sein) ein als „Betriebsleiterwohnung” genehmigtes Einfamilienhaus angebaut. Trotz bautechnischer Verzahnung (Anschluss an die Versorgungsleitungen, Nutzung der Fundamente und einer Wand) ...