BMF - IV C 5 - S 1961/09/10002 BStBl 2009 I S. 1613

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2009

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2009 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. des § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Antrag auf Wohnungsbauprämie fü Bausparbeiträge 2009: Datei öffnen

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2009 für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG: Datei öffnen

BMF v. - IV C 5 - S 1961/09/10002

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2009 I Seite 1613
WAAAD-36770