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FG Münster Urteil v. - 8 K 2284/06 GrE EFG 2010 S. 507 Nr. 6

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1, GrEStG § 18 Abs 1, GrEStG § 18 Abs 2, GrEStG § 19, AO § 170 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 3

Grunderwerbsteuer:

Ablaufhemmung bei Nichtanzeige durch den Notar

Leitsatz

1) Beim Erwerb aller Anteile einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft durch eine einzige Person gehen die Anteile mit der Übertragung unter, weshalb eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ausscheidet.

2) Ist der Steuerpflichtige selbst nicht zur Anzeige eines grunderwerbsteuerlich relevanten Sachverhalts verpflichtet, kann die Nichtanzeige durch den Notar keine Ablaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen bewirken.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 507 Nr. 6
SAAAD-36579

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FG Münster, Urteil v. 24.09.2009 - 8 K 2284/06 GrE

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