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FG München Urteil v. - 14 K 3436/06

Gesetze: EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a EWGV 2913/92 Art. 9 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 73 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 75 Buchst. a ZK Art. 9 Abs. 1 ZK Art. 73 Abs. 1 ZK Art. 75 Buchst. a KN Pos. 9705

Keilschrifttafeln als irakisches Kulturgut

Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet möglich, wenn u. a.die Zustimmung des Besitzes vorliegt, nicht gegen irakisches Recht verstoßen wird oder bei fehlendem Nachweis das Ausführungsdatum aus dem Irak vor dem liegt

Leitsatz

1. Es ist verboten, irakische Kulturgüter in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen, wenn zumindest der begründete Verdacht besteht, dass diese ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers oder unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus dem Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Einführer nachweist, dass die Kulturgüter vor dem aus dem Irak ausgeführt worden sind.

2. Ausführungen zu der Frage, ob es sich bei den streitgegenständlichen drei Keilschrifttafeln um irakische Gegenstände von archäologischem Wert i.S.d. Position 9705 KN und damit um irakisches Kulturgut handelt (hier bejaht).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-36567

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 25.09.2009 - 14 K 3436/06

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