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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 254/04 EFG 2010 S. 555 Nr. 7

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 163

Kein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit bei Inanspruchnahme des Organträgers für Umsatzsteuer der insolventen Organgesellschaft

Leitsatz

1. Die Festsetzung der Umsatzsteuer gegen den Organträger unter Einbeziehung der von der insolventen Organgesellschaft getätigten Umsätze ist auch dann nicht sachlich unbillig, wenn die Organgesellschaft unter der Verwaltung eines verläufigen Insolvenzverwalters steht.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Organträger die Umsatzerlöse aufgrund des Einziehungsrechts des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht vereinnahmen konnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 555 Nr. 7
VAAAD-36565

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Online-Dokument

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.09.2009 - 14 K 254/04

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