Kein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit bei Inanspruchnahme des Organträgers für Umsatzsteuer der insolventen Organgesellschaft
Leitsatz
1. Die Festsetzung der Umsatzsteuer gegen den Organträger unter Einbeziehung der von der insolventen Organgesellschaft getätigten
Umsätze ist auch dann nicht sachlich unbillig, wenn die Organgesellschaft unter der Verwaltung eines verläufigen Insolvenzverwalters
steht.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Organträger die Umsatzerlöse aufgrund des Einziehungsrechts des vorläufigen Insolvenzverwalters
nicht vereinnahmen konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 555 Nr. 7 VAAAD-36565
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.09.2009 - 14 K 254/04
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