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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 17 | Außergewöhnliche Belastungen: Behinderungsbedingter Hausumbau

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können nach einem aktuellen BFH-Urteil als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass der mit dem Umbau erlangte Gegenwert angesichts der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.

Dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs haben wir eine Änderung der Rechtsprechung zu außergewöhnlichen Belastungen zu verdanken. Die Richter, die beim obersten deutschen Steuergericht seit 2009 für die außergewöhnlichen Belastungen wieder allein zuständig sind, distanzierten sich doch recht deutlich von der Rechtsprechung des III. Senats zur so genannten Gegenwertlehre. Aber sehen wir uns erst einmal den Fall an, der dem BFH vorlag.

Nachdem der Ehemann einen schweren Schlaganfall erlitten hatte, nahmen die Ehegatten verschiedene Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Dabei handelte es sich insbesondere um den Bau einer Rollstuhlrampe und die Einrichtung eines behindertengerechten Bades. Die selbst getragenen Umbaukosten in Höhe von etwa 70.000 € erkannte das Finanzamt nicht als außergew...

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