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IWB Nr. 2 vom Seite 57

Steuergesetzänderungen 2009/2010 in Ungarn

Auswirkungen der jüngsten Steuerreformen

Gábor Beer · und Hans-Christoph Graessner

[i] www.pm.gov.hu Am hat das ungarische Parlament im Zuge der Bekämpfung der Wirtschaftskrise ein Paket von Steuergesetzänderungen angenommen. Zielsetzung war u. a. eine erhebliche Entlastung bei der Einkommen- und der Unternehmenssteuer. Der überwiegende Teil der Änderungen trat am in Kraft, Teile davon bereits in 2009. Auf einige ausgewählte Eckpunkte der Steuerrechtsänderungen wird nachfolgend eingegangen.

I. Einkommensteuer

[i]Erhöhung der Bemessungsgrenze für geringe EinkommenRückwirkend vom wurde die Bemessungsgrenze für den unteren Einkommensteuersatz von 18 % auf Einkommen von 1,7 Mio. HUF (ca. 6.300 €) auf 1,9 Mio. HUF (ca. 7.100 €) pro Jahr angehoben.

Ab ist der geringere Einkommensteuersatz in einem weiteren Schritt von 18 % auf 17 % gesunken. Dabei wurde die Bemessungsgrenze von 1,9 Mio. HUF auf 5 Mio. HUF (ca. 18.000 €) angehoben. Bei einem Einkommen über 5 Mio. HUF ist ab 2010 ein fester Betrag von 850.000 HUF (ca. 3.200 €) und zusätzlich 32 % für das über der Grenze von 5 Mio. HUF liegende Einkommen zu zahlen.

[i]Bemessungsgrundlage umfasst auch Arbeitgeberanteil der SozialabgabenAls Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer gilt das sog. Superbruttoeinkommen ab , das als Bruttoeinkommen zuzüglich Sozialabgaben des Arbe...

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