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NWB BB 2/2010 S. 40

Soll-Versteuerung: USt kann nach sechs Monaten berichtigt werden

Mandanten, die ihre Umsatzsteuer abführen müssen, sobald sie ihren Kunden eine Rechnung stellen (Soll-Versteuerung), können die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erst berichtigen, wenn die Forderung uneinbringlich geworden ist.

Nach Ansicht des FG Brandenburg ist das z. B. möglich, wenn der Kunde seine Zahlung um das zwei- bis dreifache der gewährten Zahlungsfrist verzögert hat. Allerdings muss der Zeitraum mindestens sechs Monate betragen ( NWB SAAAC-30918).

Ihre Mandanten müssen nicht warten, bis der Kunde tatsächlich Insolvenz angemeldet hat.

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