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NWB BB 2/2010 S. 39

Existenzgründung: Ist der Name für die Firmenwahl noch frei?

Gründer wollen und müssen ihrem „Unternehmen” i. d. R. möglichst schnell einen Firmennamen geben. S. 40 Dabei sind nicht nur zahlreiche rechtliche Dinge zu beachten, etwa erlaubte oder verbotene Zusätze. Es stellt sich immer auch die Frage, ob eine Firmierung zulässig ist oder ob der Name bereits anderweitig vergeben oder sogar geschützt ist. Ist das der Fall und wird ein „verbotener” Name gewählt, drohen hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen.

Diesen Problemen kann auf unterschiedliche Weise vorgebeugt werden. Ob ein Wunschname im Internet noch verfügbar ist, kann z. B. unter www.denic.de geprüft werden. Ob ein Firmenname schon vergeben ist oder nicht, kann auch im Handelsregister (unter www.handelsregister.de → Erweiterte Suche), beim Deutsch...

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