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IWB 2/2010 S. 39

Finnland | Änderungen bei der Tonnagebesteuerung

Das finnische Parlament hat Anfang Dezember 2009 Änderungen bei der Ermittlung der Tonnagebesteuerung beschlossen. Der steuerpflichtige Gewinn ist anhand der folgenden neuen Tagessätze für je 100 Nettotonnen (NT) stufenweise zu ermitteln: 0,9 € bis 1.000 NT, 0,7 € über 1.000 NT bis 10.000 NT, 0,5 € über 10.000 NT bis 25.000 NT und 0,2 € über 25.000 NT. Der Tagessatz wird durch Multiplikation mit 365 auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Der Jahresbetrag stellt die Bemessungsgrundlage dar und die zu entrichtende Steuer ergibt sich durch Anwendung des derzeitigen Körperschaft-steuersatzes von 26 %. Nach Zustimmung der EU-Kommission unter Berücksichtigung der Regelungen über Beihilfen können die Änderungen in Kraft treten.

Wolfgang Alberts

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