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FG Niedersachsen | Hinzurechnungsbesteuerung; Auslagerung von Geschäftsaktivitäten
(1) Eine Auslagerung aller Geschäftsaktivitäten auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft führt nicht zwingend zur Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG.
(2) Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtschau zu prüfen (EFG 2009 S. 1721).
Die Klin., ein großes deutsches Versicherungsunternehmen, gründete eine Tochtergesellschaft (X-Ltd.) in Irland mit Sitz in den Dublin Docks. Mit zwei ebenfalls in den Dublin Docks ansässigen konzernverbundenen Gesellschaften (Y-Ltd. und Z-Ltd.) gründete die X-Ltd. eine Servicegesellschaft, mit der die X-Ltd. einen Betriebsführungsvertrag (Management Agreement) schloss; danach sollte die Servicegesellschaft sämtliche für die Geschäftsausübung der X-Ltd. erforderl...