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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 91

Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Erleichterungen bei der Zinsschranke

Dr. Heiko Gemmel und Dr. Falk Loose

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-35422Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom (BGBl 2009 I S. 3950) enthält folgende Erleichterungen bei der Zinsschranke: Es wurde die Freigrenze erhöht, der Toleranzrahmen bei dem Eigenkapitalquotenvergleich im Rahmen der sog. Escape-Klausel angehoben und ein (auf fünf Jahre begrenzter) sog. EBITDA-Vortrag eingeführt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die genannten Änderungen sowie über die jeweiligen Anwendungsregelungen.

  • [i]Zinsschranke – RegelungNach den Regelungen der Zinsschranke können die in einem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe seiner Zinserträge und darüber hinaus nur in Höhe von 30 % des jeweiligen steuerlichen EBITDA abgezogen werden. Übersteigende Zinsaufwendungen können in folgende Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Die Zinsschranke findet im Grundsatz keine Anwendung, wenn die Nettozinsaufwendungen eine bestimmte Freigrenze nicht erreichen, der betreffende Betrieb nicht zu einem Konzern gehört oder die Eigenkapitalquote des Betriebs diejenige des Konzerns nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz unterschreitet.

  • [i]FreigrenzenerhöhungUrsprünglich sollte die Zinsschranke nicht zur Anwendung kommen, wenn die Nettozinsaufwendungen eine Freigr...

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