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BFH 11.11.2009 IX R 1/09, NWB 4/2010 S. 252

Einkommensteuer | Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

Nach dem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Anmerkung:

Auch nach der Aufhebung der Steuerbefreiung für Entlassungsabfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. im Jahr 2006 ist das Urteil nicht nur für tarifbegünstigte Entschädigungen (§§ 24, 34 EStG), sondern ganz allgemein für den Zufluss von Sonderzuwendungen von Bedeutung. Denn vorbehaltlich der Regelungen zum Gestaltungsmissbrauch lässt das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Fälligkeit und Zufluss von Sonderzahlungen zu (

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