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Selbständige in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. In den gesetzlichen Krankenkassen sind mehr als 70 Mio. Menschen versichert. Für den weitaus größten Teil der in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversicherten Personen bestehen mit dem SGB IV und V detaillierte Regelungen für die Beitragsberechnung zur Krankenversicherung – auch und gerade bei der Frage, auf welcher Bemessungsgrundlage die Beiträge zu berechnen sind. Hingegen sind die Ausführungen zum Personenkreis der freiwillig Krankenversicherten deutlich weniger konkret. Dieser Beitrag stellt die Grundzüge zu den „Beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder” ebenso vor wie die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Grenzwerte und die Grundsätze der Berücksichtigung verschiedener Einkunftsarten.
Arbeitshilfe: Die elektronische Fassung dieses Beitrags enthält als PDF-Datei eine umfassendere Darstellung mit mit weiteren Beispielen. Datei öffnen
I. Allgemeines
[i]Pflichtversicherung gegen das KrankheitsrisikoIn den solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenkassen sind mehr als 70 Mio. Menschen versichert, die weitaus meisten als gesetzlich Pflichtversicherte. Einige Personenkreise sehen sich vor die Wahl „gese...