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Erleichterungen bei der Zinsschranke
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Neben den heiß diskutierten umsatzsteuerlichen Änderungen und den steuerlichen Verbesserungen für Familien enthält das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (v. , BGBl 2009 I S. 3950) auch einige nicht unerhebliche Änderungen hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung. Hintergrund für diese Änderungen ist die bereits im Koalitionsvertrag enthaltene Absicht, ab 2010 die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen durch krisenentschärfende Maßnahmen zu verbessern. Insbesondere die Zinsschranke ist in der Vergangenheit zutreffend stark kritisiert und als „krisenverschärfende” Regelung gebrandmarkt worden (vgl. nur Eilers/Bühring, DStR 2009 S. 137 ff.). Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthält im Wesentlichen drei Änderungen hinsichtlich der Zinsschranke: Erstens wurde die Freigrenze erhöht, zweitens wurde der Toleranzrahmen bei dem Eigenkapitalquotenvergleich im Rahmen der sog. Escape-Klausel angehoben und drittens wurde ein (auf fünf Jahre begrenzter) sog. EBITDA-Vortrag eingeführt. Im Folgenden wird ein Überblick über die genannten Änderungen sowie über die jeweiligen Anwendungsregelungen gegeben.
I. Zinsschranke – Bisherige Regelung
[i]ÜberblickDie Regelung der Zinsschranke wur...BGBl 2007 I S. 1912