Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells
Leitsatz
Die verbilligte Überlassung von Aktien an Vorstandsmitglieder einer AG kann einen geldwerten Vorteil darstellen und zu Arbeitslohn
führen, wenn sich der Vorteil nicht als notwendige Begleiterscheinung einer betriebsfunktionalen Zielsetzung erweist, sondern
dem Vorstandsmitglied "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird.
Aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 BewG folgt nicht, dass der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nur
aus Verkäufen außerhalb des Börsenhandels abgeleitet werden kann.
Die Bewertung nichtnotierter Aktien einer AG kann vielmehr auch auf der Grundlage des Börsenkurses der zum Börsenhandel zugelassenen,
gattungsgleichen Aktien derselben Gesellschaft erfolgen.
Der Börsenkurs muss sich jedoch nach dem Vermögen und nach den Ertragsaussichten der Aktiengesellschaft ausrichten und darf
nicht wesentlich von anderen Umständen beeinflusst sein, um als Verkaufspreis für die Wertfindung der nicht börsenfähigen
Aktien herangezogen werden zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 15 DStRE 2010 S. 722 Nr. 12 EFG 2010 S. 492 Nr. 6 KAAAD-35387
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.11.2009 - 6 K 127/07
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