§ 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei unterschiedlichen Sachverhalten
Leitsatz
Haben sich die Beteiligten im Einspruchsverfahren darauf verständigt, dass ein eventueller Wertverlust einer Beteiligung im
Privatvermögen vor Einlage der Beteiligung in ein Betriebsvermögen einer Personengesellschaft eingetreten ist, kann der bestandskräftige
Feststellungsbescheid der Personengesellschaft nicht unter Berufung auf § 174 Abs. 3 AO geändert werden, weil die Voraussetzungen
des § 17 EStG - wesentliche Beteiligung - tatsächlich nicht gegeben waren und deshalb eine Berücksichtigung des Wertverlustes
im Privatvermögen ausgeschieden ist.
Fundstelle(n): BAAAD-35377
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.11.2009 - 2 K 165/09
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