Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach
dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert
Leitsatz
§ 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG bestimmt lediglich, wie die der Besteuerung zu Grunde liegende Bereicherung des Erben i. S. des
§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei einer vermögensverwaltenden PersG zu ermitteln ist.
Beim Erwerb einer Beteiligung an einer PersG ist der Gegenstand des Erwerbs stets die Mitgliedschaft der PersG, mit der die
verhältnismäßige Vermögensbeteiligung des Gesellschafters untrennbar verbunden ist. Bei einer vermögensverwaltenden PersG,
bei der kein BV i. S. des § 12 Abs. 5 ErbStG gegeben ist, ist ein Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 138 ff. BewG
zu bewerten. Demgemäß ist der steuerliche Wert des ererbten Mitgliedschaftsrechts nach dem anteiligen Werten der WG und Schulden
der GbR zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAD-35371
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.01.2008 - 3 K 445/06
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