Einnahmen aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Containern (Leasing) als sonstige Einkünfte
Leitsatz
1. Einnahmen des Leasinggebers aus der Vermietung von Containern sind sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG und keine
Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn die Mietzeit kürzer als die Nutzungsdauer ist, die während der Nutzungszeit zu zahlenden
Raten geringer als die Aufwendungen des Leasinggebers sind und der Leasingnehmer weder ein Ankaufsrecht noch sonst die Möglichkeit
der Nutzung der Wertsteigerung hat, so dass er den Leasinggeber nicht dauerhaft vom Eigentum an den Containern ausschließen
kann.
2. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Leasinggeber im Falle Kündigung keinen Anspruch auf Rückgabe der zu Eigentum
erworbenen Container, sondern lediglich auf Herausgabe eines bau- und typengleichen Containers mittlerer Art und Güte gleichen
Herstellungsdatums hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 486 Nr. 6 KÖSDI 2010 S. 16946 Nr. 5 SAAAD-35367
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2009 - 10 K 206/07
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