Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens des Kommanditisten durch Buchung seines entnahmefähigen Gewinns auf das Eigenkapitalkonto
der KG
Leitsatz
1. Voraussetzung für eine haftungsbefreiende Einlageleistung eines Kommanditisten ist die objektive Wertdeckung und die Tilgungsbestimmung,
dass die Leistung auf die Einlage erfolgt.
2. Der Kommanditist kann auch bei noch ausstehender Pflichteinlage weiteres Eigenkapital der Gesellschaft zuführen, ohne dass
die Forderung aus der Pflichteinlage erlischt.
3. Eine in Bezug auf die Pflichteinlage getroffene negative Tilgungsbestimmung, die dazu führt, dass die Haftungsbefreiung
nach § 171 Abs. 1 2. HS HGB nicht eintritt, hat auch steuerrechtliche Bedeutung und führt nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zu
ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten.
4. Die Grundsätze der Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens bei Leistung weiterer Sach- oder Geldeinlagen mit negativer Tilgungsbestimmung
gelten auch dann, wenn der handelsrechtlich entnahmefähige Gewinn eines Kommanditisten der Gesellschaft dem Eigenkapital über
ein Rücklagenkonto zugeführt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1488 Nr. 24 EFG 2010 S. 498 Nr. 6 EStB 2010 S. 224 Nr. 6 KÖSDI 2010 S. 16949 Nr. 5 YAAAD-35365
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.11.2009 - 13 K 83/06
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