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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 266/09 EFG 2010 S. 483 Nr. 6

Gesetze: EStG 2002 § 33c, EStG 2002 § 32 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6

Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Sammelfreibetrags für Kinderbetreuungskosten

Leitsatz

1. Die Regelung des § 33c EStG begünstigt lediglich den tatsächlich angefallenen Aufwand für die Kinderbetreuung durch Dritte, nicht jedoch die Betreuung durch die Eltern selbst.

2. Die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern nach § 32 Abs. 6 EStG und § 33c EStG im Veranlagungszeitraum 2002 ist verfassungsgemäß

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 483 Nr. 6
JAAAD-35357

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.10.2009 - 7 K 266/09

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