Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG auch bei Rechtsmissbrauch
Keine Schätzungsbefugnis bei umfangreicher Sachverhaltsermittlung
Keine Unterstellung von Inlandsumsätzen wegen der Mitwirkung an Plan zur Umsatzsteuerhinterziehung
Leitsatz
1. Der Vorsteuerabzug für den innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann nicht wegen Rechtsmissbrauch
(hier: Einbeziehung des Unternehmens in einen Gesamtplan zur Mehrwertsteuerhinterziehung) versagt werden.
2. Hat das FA unter Ausnutzung strafprozessualer Befugnisse ermittelt, umfangreich Beweise in Form von Rechnungs- und Transportbelegen
des Unternehmens und anderer Unternehmen sowie von Zeugenaussagen erhoben und in seinen abschließenden Ermittlungsberichten
festgestellt, dass das Unternehmen im Inland keine Umsätze mit Mobilfunktelefonen getätigt hat, besteht keine Befugnis zur
Schätzung der umsatzsteuerlichen Besteuerungsgrundlagen.
3. Das FA kann Inlandsumsätze für Mobilfunktelefone nicht deshalb unterstellen, weil das Unternehmen bei der Feststellung
des Sachverhalts Mitwirkungspflichten verletzt hat und als Beweisverderber aufgetreten ist (hier: Verschleierung der Lieferwege
von Mobilfunktelefonen durch Ausstellung unrichtiger Transportbelege).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1079 Nr. 13 PAAAD-35355
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 15.10.2008 - 8 K 2162/06
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